I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ gelten für alle
Geschäfte zwischen der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH und Unternehmern
oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und
Einbeziehung sie mit Vertragsabschluss
anerkennen.
2. Eigenen Bedingungen des Käufers oder
Bestellers wird an dieser Stelle
ausdrücklich widersprochen, auch für
zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach
ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH. Dies gilt auch
dann, wenn der Käufer oder Besteller in
einem Bestätigungsschreiben auf abweichende
eigene Bedingungen Bezug nimmt.
3. Abweichende Vereinbarungen sind nur
verbindlich, wenn sie von der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH
schriftlich bestätigt wurden. Solche
Abweichungen gelten ausschließlich für das
Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist jede natürliche
oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personen-Gesellschaft, die bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
5. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, die weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Angebote
1. Angebote sind freibleibend. Es sein
denn, dass schriftlich eine andere Regelung
getroffen wurde.
2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen
durch Mitarbeiter der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH werden erst mit
ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn
sie von der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH schriftlich als
solche bestätigt werden.
4. Allgemeine Produktbeschreibungen,
Zeichnungen, Muster, Ausstellungs-Stücke,
Modelle, Abbildungen, Maße oder sonstige
Leistungsdaten sind nur annähernd. Die
Angaben sind daher nur verbindlich, sofern
dies ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurde. Konstruktions- oder Formänderungen
oder Ähnliches. bleiben vorbehalten, sofern
keine erhebliche Änderung des
Kaufgegen-Standes erfolgt.
III. Preise
1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro
und verstehen sich netto zuzüglich der bei
Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer am Sitz der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH. Bei
Nachbestelllungen gelten die Preise der
ersten Bestellung nur nach schriftlicher
Bestätigtigung.
2. Bei Preiserhöhungen zwischen
Auftragsbestätigung und Lieferung ist die
Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH
berechtigt eine entsprechende Berichtigung
der Preise vorzunehmen soweit es sich um
Handelsgeschäfte, bzw. Geschäfte mit
juristischen Personen oder Sondervermögen
des öffentlichen Rechts handelt. Bei
Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb
von drei Monaten nach Bestellung abgewickelt
werden, ist die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH für diesen Zeitraum
an die bestätigten Preise gebunden. Bei
Bestellungen auf Abruf ist für die
Berechnung dieser Frist der Zeitraum
zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
IV. Lieferung und Abnahme
1. Die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH ist um die
Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und
Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende
schriftliche Bestätigung verstehen sich
diese Angaben jedoch nur als annähernd. Sie
stehen ferner unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen, ausreichenden und
ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die
jeweiligen Vorlieferanten, bzw.
Teilehersteller.
2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung
vereinbarter Termine und Fristen, sofern
keine neue Terminierung schriftlich zugesagt
wurde. Dies gilt auch dann, wenn die
Änderungen wieder zurückgenommen werden.
3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern
sich im Falle höherer Gewalt, z.B. Streik
oder Aussperrung der Zulieferer,
Naturkatastrophen, Krieg, etc. und allen
übrigen nicht von der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH zu vertretenden
Umständen.
4. Die Liefer-, bzw. Leistungsfrist gilt
gegenüber Unternehmern auch dann als
eingehalten, wenn der Auftragsgegenstand
nach Anzeige der Fertig-Stellung bzw.
Abholbereitschaft nicht unverzüglich,
spätestens nach einer Woche abgerufen oder
abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung,
bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der
Käufer bzw. der Besteller zu vertreten hat,
so werden ihm, sofern er Unternehmer ist,
nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe
der Fertigstellung, bzw. Abholbereitschaft
an gerechnet, die bei der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH oder
Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet.
Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko
auf den Käufer, bzw. den Besteller über.
Bleibt der Käufer, bzw. der Besteller soweit
er Unternehmer ist nach Anzeige der
Bereitstellung mit der Abnahme länger als
zwei Wochen in Rückstand, so ist die
Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH
nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von
zwei Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom
Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen.
5. Der Versand erfolgt nach der freien Wahl
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH. Die Transportgefahr geht mit Übergabe
der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt
in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche
Sonderverpackungen gehen zu Lasten des
Käufers, bzw. des Bestellers. Rücknahme und
Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach
gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt
nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der
Bedingung ungehinderten Verkehrs.
6. Der Käufer, bzw. der Besteller kann
sechs Wochen nach Überschreitung eines
unverbindlichen Liefer-, bzw.
Leistungstermins die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH auffordern binnen
einer angemessenen Frist zu liefern. Nach
Ablauf der Nachfrist ist der Käufer, bzw.
der Besteller berechtigt, durch schriftliche
Erklärung gegenüber der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH vom Vertrag
zurückzutreten.
7. Schadensersatz gemäß IV. 6. kann der
Käufer, bzw. der Besteller nur dann
verlangen, wenn der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
8. Sofern es sich bei dem Käufer um einen
Unternehmer handelt, ist die Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH zu
Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als
selbständige Lieferung und können als solche
gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Warenrücknahmen erfolgen nur bei
Lagerware innerhalb von vier Wochen ab
Kaufdatum unter Vorlage des
Original-Kaufbeleges. Ein EC-Zahlungsbeleg
reicht nicht aus. Die Ware muss hierzu in
einem einwandfreien Zustand sein, ebenso die
Verpackung. Sonderbestellungen sind von der
Rücknahme aus-geschlossen. Im Falle einer
Rücknahme-Kulanzlösung seitens des
Vorlieferanten der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH hat der Käufer die
anfallenden Kosten der Rücknahme, sogenannte
Wieder-Einlagerungskosten, in voller Höhe zu
tragen. Hierzu gehören Versand- und
Verpackungs-, sowie Handlingskosten.
V. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dem Verbraucher steht bei einem
Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach
§355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann
dem Verbraucher bei Verträgen über die
Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach
§356 eingeräumt werden.
2. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von
§355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2,
bei der Lieferung von Waren nicht vor dem
Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der
ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tage des
Vertragsschlusses.
VI. Fälligkeit und Zahlung
1. Zahlungen von Sammelrechnungen haben
innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der
Rechnung rein netto ohne Skonto oder
sonstige Abzüge zu erfolgen. Bei Zahlungen
innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung
gewährt die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH 2% Skonto. Bei
Bankeinzug innerhalb von 8 Tagen wird ein
Skontoabzug von 3% gewährt.
2. Die Annahme von Schecks und Wechseln ist
ausgeschlossen.
3. Gerät der Käufer mit Zahlungen in
Verzug ist die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem
jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen
Zentralbank zuzüglich der gültigen
Mehrwertsteuer zu fordern. Die
Geltendmachung weiterer Schäden bleibt
vorbehalten.
4. Kommt der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus
dem Eigentumsvorbehalt ergebenden
Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich
nach, so wird die gesamte Restschuld– auch
gestundete Forderungen- sofort fällig.
Gleiches gilt, wenn der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH eine ungünstige
Finanzlage des Käufers bekannt wird.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, sofern die Forderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
wurden. Ein Zurückbehaltungs-Recht ist
gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ist
der Käufer Verbraucher, so stehen ihm
Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von
Ansprüchen aus dem gleichen
Vertragsverhältnis zu.
6. Veränderungen in der Inhaberschaft, der
Gesellschaftsform oder sonstige, die
wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden
Umstände, sowie Anschriften-Änderungen sind
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie
berechtigen die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH nach ihrer Wahl
sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung
wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche
aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu
verlangen, weitere Vertrags-Leistungen zu
verweigern, vom Vertrag zurück zu treten
oder Schaden-Ersatz statt der Leistung zu
verlangen.
VII. Mängelrüge, Gewährleistung und
Haftung
1. Unternehmer haben alle erkennbaren
Mängel, Fehlmengen, Falsch-Lieferungen oder
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
unverzüglich, spätestens binnen zwei
Werktagen nach der Lieferung, in jedem Fall
aber vor der Weiterveräußerung, Verbrauch,
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel
sind von Verbrauchern unverzüglich nach
deren Entdeckung, spätestens jedoch zwei
Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich
geltend zu machen. Kommt der Käufer dieser
Verpflichtung nicht nach so gilt die Ware
als akzeptiert.
2. Handelt es sich bei der Person des
Käufers um einen Verbraucher, so hat dieser
alle Artikel mit offensichtlichen Mängeln,
wozu auch Transportschäden zählen, sofort
gegenüber der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH schriftlich zu
rügen. Bei fristgerechter berechtigter
Mängelrüge nimmt die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH nach ihrer Wahl eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor.
Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag
verlangen. Für alle sonstigen während der
gesetzlichen Gewährleistungszeit
auftretenden Mängel der Kaufsache gelten die
gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung,
sowie bei Vorliegen der besonderen
gesetzlichen Voraussetzungen die
weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder
Rücktritt.
3. Das Rücktrittsrecht gilt nicht sofern
die Waren nach den speziellen Wünschen und
Spezifikationen des Käufers, bzw. des
Bestellers angefertigt wurden, es sich um
eine Sonderbestellung, üblicherweise nicht
am Lager vorgehaltener Ware handelt oder die
Waren eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten
wurden. Gleiches gilt nach In- Gebrauchnahme
der ordnungsgemäß gelieferten Ware.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten,
Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen der
Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH.
5. Auf neu hergestellte, bzw. neu
gelieferte Gegenstände leistet die Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH Gewähr für
eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die
Gewährleistungsfrist beim Erwerb von
sogenannten Aus-Tauschteilen beträgt
gegenüber Kaufleuten und Verbrauchern 12
Monate.
6. Schadenersatzansprüche wegen eventueller
Mangelfolgeschäden sind bei
Stundenlohnarbeiten auf einen Stundensatz
von maximal 40 Euro je Stunde und in
zeitlicher Hinsicht auf die Zeit laut
Vorgabe von DAT beschränkt.
VIII. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
1. Die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH behält sich das
Eigentum an den gelieferten Waren solange
vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.
Gegenüber Verbrauchern gilt der
Eigentumsvorbehalt nur solange, bis alle
Verbindlichkeiten aus dem betreffenden
Rechtsgeschäft beglichen sind.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH berechtigt den
Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Käufer
ist zur Herausgabe verpflichtet. In der
Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn die
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes
finden Anwendung oder die Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH hätte den
Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat der Käufer die Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH
unverzüglich schriftlich zu benach-richtigen
damit Klage gem. §771 ZPO erhoben werden
kann. Soweit der Dritte nicht verpflichtet
oder nicht in der Lage ist der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
im Rahmen einer Klage nach §771 ZPO zu
ersetzen haftet der Käufer für den
entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware
gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Er
ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer
Geschäfts-Führung über die gelieferte Ware
zu verfügen, insbesondere sie einzubauen
oder zu veräußern. Hierbei ist er jedoch
verpflichtet seinen Abnehmern den
Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen.
Die Berechtigung des Käufers erlischt sofern
er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in
Verzug gerät. Außergewöhnliche Verfügungen,
wie z. B. die Verpfändung oder
Sicherungs-Übereignung sind nur mit dem
schriftlichen Einverständnis der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH wirksam.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei
Pfändungen hat der Käufer unverzüglich eine
Abschrift des Pfändungsprotokolls und
etwaige eigene eidesstattliche
Versicherungen zu übersenden aus der
hervorgeht, dass der Eigentumsvorbehalt an
der gepfändeten Sache noch besteht.
4. Der Käufer tritt der Autoteile
Ditzingen Handelsgesellschaft mbH schon
jetzt sämtliche Ansprüche mit allen
Nebenrechten und Sicherheiten bis zur
vollständigen Tilgung aller offenen
Forderungen ab die ihm aus künftigen
Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH gelieferten Waren gegen seine Abnehmer
entstehen und zwar in Höhe des
Rechnungsbetrages der gelieferten Ware
zuzüglich 20%, ebenso etwaige eigene
Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem
Eigentum. Der Käufer ist jedoch ermächtigt
die abgetretenen Forderungen in eigenem
Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung
kann von der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs-
oder sonstigen Vertragspflichten gegenüber
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH nicht nachkommt.
5. Durch die Verarbeitung oder Umbildung
des Liefergegenstandes bleibt das Eigentum
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH unberührt. Wird die Vorbehaltsware mit
fremden Sachen verarbeitet, vermischt oder
verbunden oder durch Umbildung eine neue
Sache hergestellt, so überträgt der Käufer
der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft
mbH hiermit zur Sicherung schon jetzt
anteilig in Höhe des Rechnungswertes sein
Mit-Eigentum an der neu entstanden Sache.
Wird der Liefergegenstand mit anderen
fremden Gegenständen untrennbar verbunden
und ist die fremde Sache als Hauptsache
anzusehen so gilt als vereinbart, dass der
Käufer anteilmäßig sein Miteigentum
überträgt.
6. Die Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH verpflichtet sich
die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der
Wert der Sicherheiten die zu sichernde
Forderung um mehr als 20% übersteigt.
7. Ist der Käufer Kaufmann so verpflichtet
er sich die unter Eigentums-Vorbehalt
befindliche Ware auf seine Kosten gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden dann an die
Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH
abgetreten, die diese Abtretung annimmt.
8. Soweit Gegenstände des Bestellers
aufgrund eines der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH erteilten Auftrages
in den Besitz der Autoteile Ditzingen
Handelsgesellschaft mbH gelangen steht
dieser wegen der Forderungen aus dem
Auftragsverhältnis ein vertragliches
Pfandrecht an diesen Gegenständen zu.
Gegenüber Unternehmern kann das Pfandrecht
auch wegen Forderungen aus früheren
durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.
IX. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für
Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz der
Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH,
sofern der Käufer Kauf-Mann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Dies gilt auch dann,
wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
begründet oder der Wohnsitz oder der
gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
sind.
X. Datenschutz
Es gilt unsere
Datenschutzerklärung.
XI. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
2. Die Vertragssprache ist deutsch.
3. Sollte eine Bestimmung dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen
in Ihrer Wirksamkeit unberührt.
4. Mit Erscheinen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren
Versionen ihre Gültigkeit.
AGB vom 16.06.2005
Fassung vom 20.05.2018, V31