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Blaue BoxAllgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Geschäfte zwischen der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH und Unternehmern oder Verbrauchern deren Kenntnisnahme und Einbeziehung sie mit Vertragsabschluss anerkennen.

2. Eigenen Bedingungen des Käufers oder Bestellers wird an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen, auch für zukünftige Geschäfte. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer oder Besteller in einem Bestätigungsschreiben auf abweichende eigene Bedingungen Bezug nimmt.

3. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-Gesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


II. Angebote

1. Angebote sind freibleibend. Es sein denn, dass schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.

2. Auskünfte, Ratschläge oder Empfehlungen durch Mitarbeiter der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

3. Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH schriftlich als solche bestätigt werden.

4. Allgemeine Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Ausstellungs-Stücke, Modelle, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd. Die Angaben sind daher nur verbindlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Konstruktions- oder Formänderungen oder Ähnliches. bleiben vorbehalten, sofern keine erhebliche Änderung des Kaufgegen-Standes erfolgt.


III. Preise

1. Die vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich netto zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer am Sitz der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH. Bei Nachbestelllungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach schriftlicher Bestätigtigung.

2. Bei Preiserhöhungen zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH berechtigt eine entsprechende Berichtigung der Preise vorzunehmen soweit es sich um Handelsgeschäfte, bzw. Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von drei Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.


IV. Lieferung und Abnahme

1. Die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH ist um die Einhaltung der abgegebenen Leistungs- und Lieferfristen bemüht. Ohne entsprechende schriftliche Bestätigung verstehen sich diese Angaben jedoch nur als annähernd. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die jeweiligen Vorlieferanten, bzw. Teilehersteller.

2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neue Terminierung schriftlich zugesagt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen wieder zurückgenommen werden.

3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt, z.B. Streik oder Aussperrung der Zulieferer, Naturkatastrophen, Krieg, etc. und allen übrigen nicht von der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH zu vertretenden Umständen.

4. Die Liefer-, bzw. Leistungsfrist gilt gegenüber Unternehmern auch dann als eingehalten, wenn der Auftragsgegenstand nach Anzeige der Fertig-Stellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen oder abgeholt wird. Verzögert sich die Lieferung, bzw. Abnahme infolge von Umständen, die der Käufer bzw. der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, sofern er Unternehmer ist, nach Ablauf von einer Woche ab Bekanntgabe der Fertigstellung, bzw. Abholbereitschaft an gerechnet, die bei der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH oder Dritten entstehenden Lagerkosten berechnet. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Käufer, bzw. den Besteller über. Bleibt der Käufer, bzw. der Besteller soweit er Unternehmer ist nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme länger als zwei Wochen in Rückstand, so ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

5. Der Versand erfolgt nach der freien Wahl der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH. Die Transportgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers, bzw. des Bestellers. Rücknahme und Vergütung der Verpackung erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung ungehinderten Verkehrs.

6. Der Käufer, bzw. der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-, bzw. Leistungstermins die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer, bzw. der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH vom Vertrag zurückzutreten.

7. Schadensersatz gemäß IV. 6. kann der Käufer, bzw. der Besteller nur dann verlangen, wenn der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

8. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Lieferung und können als solche gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Warenrücknahmen erfolgen nur bei Lagerware innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum unter Vorlage des Original-Kaufbeleges. Ein EC-Zahlungsbeleg reicht nicht aus. Die Ware muss hierzu in einem einwandfreien Zustand sein, ebenso die Verpackung. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme aus-geschlossen. Im Falle einer Rücknahme-Kulanzlösung seitens des Vorlieferanten der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH hat der Käufer die anfallenden Kosten der Rücknahme, sogenannte Wieder-Einlagerungskosten, in voller Höhe zu tragen. Hierzu gehören Versand- und Verpackungs-, sowie Handlingskosten.


V. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

1. Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach §355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach §356 eingeräumt werden.
2. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


VI. Fälligkeit und Zahlung

1. Zahlungen von Sammelrechnungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH 2% Skonto. Bei Bankeinzug innerhalb von 8 Tagen wird ein Skontoabzug von 3% gewährt.

2. Die Annahme von Schecks und Wechseln ist ausgeschlossen.

3. Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, so wird die gesamte Restschuld– auch gestundete Forderungen- sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt wird.

5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ein Zurückbehaltungs-Recht ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Ist der Käufer Verbraucher, so stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nur aufgrund von Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.

6. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände, sowie Anschriften-Änderungen sind der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Sie berechtigen die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH nach ihrer Wahl sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Geschäften zu verlangen, weitere Vertrags-Leistungen zu verweigern, vom Vertrag zurück zu treten oder Schaden-Ersatz statt der Leistung zu verlangen.


VII. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

1. Unternehmer haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen, Falsch-Lieferungen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen nach der Lieferung, in jedem Fall aber vor der Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Verbrauchern unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich geltend zu machen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach so gilt die Ware als akzeptiert.

2. Handelt es sich bei der Person des Käufers um einen Verbraucher, so hat dieser alle Artikel mit offensichtlichen Mängeln, wozu auch Transportschäden zählen, sofort gegenüber der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH schriftlich zu rügen. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge nimmt die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH nach ihrer Wahl eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungszeit auftretenden Mängel der Kaufsache gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, sowie bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt.

3. Das Rücktrittsrecht gilt nicht sofern die Waren nach den speziellen Wünschen und Spezifikationen des Käufers, bzw. des Bestellers angefertigt wurden, es sich um eine Sonderbestellung, üblicherweise nicht am Lager vorgehaltener Ware handelt oder die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten wurden. Gleiches gilt nach In- Gebrauchnahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH.

5. Auf neu hergestellte, bzw. neu gelieferte Gegenstände leistet die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist beim Erwerb von sogenannten Aus-Tauschteilen beträgt gegenüber Kaufleuten und Verbrauchern 12 Monate.

6. Schadenersatzansprüche wegen eventueller Mangelfolgeschäden sind bei Stundenlohnarbeiten auf einen Stundensatz von maximal 40 Euro je Stunde und in zeitlicher Hinsicht auf die Zeit laut Vorgabe von DAT beschränkt.


VIII. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

1. Die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren solange vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der Eigentumsvorbehalt nur solange, bis alle Verbindlichkeiten aus dem betreffenden Rechtsgeschäft beglichen sind.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH berechtigt den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sein denn die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes finden Anwendung oder die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH unverzüglich schriftlich zu benach-richtigen damit Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht verpflichtet oder nicht in der Lage ist der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Rahmen einer Klage nach §771 ZPO zu ersetzen haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

3. Der Käufer hat die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Er ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäfts-Führung über die gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie einzubauen oder zu veräußern. Hierbei ist er jedoch verpflichtet seinen Abnehmern den Eigentumsvorbehalt schriftlich anzuzeigen. Die Berechtigung des Käufers erlischt sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. die Verpfändung oder Sicherungs-Übereignung sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH wirksam. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen hat der Käufer unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und etwaige eigene eidesstattliche Versicherungen zu übersenden aus der hervorgeht, dass der Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

4. Der Käufer tritt der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH schon jetzt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller offenen Forderungen ab die ihm aus künftigen Veräußerungen, Verarbeitungen usw. der von der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH gelieferten Waren gegen seine Abnehmer entstehen und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der gelieferten Ware zuzüglich 20%, ebenso etwaige eigene Ansprüche auf Herausgabe aus vorbehaltenem Eigentum. Der Käufer ist jedoch ermächtigt die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungs- oder sonstigen Vertragspflichten gegenüber der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH nicht nachkommt.

5. Durch die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes bleibt das Eigentum der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH unberührt. Wird die Vorbehaltsware mit fremden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden oder durch Umbildung eine neue Sache hergestellt, so überträgt der Käufer der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH hiermit zur Sicherung schon jetzt anteilig in Höhe des Rechnungswertes sein Mit-Eigentum an der neu entstanden Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen fremden Gegenständen untrennbar verbunden und ist die fremde Sache als Hauptsache anzusehen so gilt als vereinbart, dass der Käufer anteilmäßig sein Miteigentum überträgt.

6. Die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH verpflichtet sich die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

7. Ist der Käufer Kaufmann so verpflichtet er sich die unter Eigentums-Vorbehalt befindliche Ware auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden dann an die Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH abgetreten, die diese Abtretung annimmt.

8. Soweit Gegenstände des Bestellers aufgrund eines der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH erteilten Auftrages in den Besitz der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH gelangen steht dieser wegen der Forderungen aus dem Auftragsverhältnis ein vertragliches Pfandrecht an diesen Gegenständen zu. Gegenüber Unternehmern kann das Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden.


IX. Gerichtsstand

1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz der Autoteile Ditzingen Handelsgesellschaft mbH, sofern der Käufer Kauf-Mann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begründet oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.


X. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.


XI. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.

2. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt.

4. Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Versionen ihre Gültigkeit.

 

AGB vom 16.06.2005
Fassung vom 20.05.2018, V31

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